DIE LINKE.

im Fürther Rathaus

- Stadtrat Ulrich Schönweiß -

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An den

Oberbürgermeister der Stadt Fürth

-Stadtratsangelegenheiten-


Fax.: 0911 / 974-1005



Fürth, den 19.02.2012



Antrag / Anfrage für die nächste Stadtratsitzung

- Nazi-Aufmarsch in Fürth am 18.02.2012

- Anschlag auf Benario-Laden in der Nacht vom 18. auf den 19.02.2012

- Verbot BSF („Bürgerinitiative soziales Fürth“)

- Verquickung Neonazis und Bayer. Verfassungsschutz

- Verschiebung der Wahl des Rechtsreferenten bis zu einer vollständigen Klärung der Vorgänge vom 18.02. und 19.02.2012 in Fürth





Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Jung,


In den Fürther Nachrichten -online- heißt es, daß am 18.02.2012 "völlig überraschend" eine Demonstration von Neonazis stattgefunden habe.



Wir beantragen Beantwortung folgender Fragen:



1. Neonazi-Aufmarsch vom 18.02.2012 in Fürth

- Woran bestand die Eilbedürftigkeit, der besondere Anlaß, daß der Neonazi-Aufmarsch in Fürth so kurzfristig genehmigt wurde ?
- Wenn diese mit dem nicht stattgefundenen Nazi-Aufmarsch in Dresden begründet ist, wieso wurde der Eilantrag zugelassen ?
- Welchen Bezug hat das Demo-Motto "Gegen linke Gewalt" zu aktuellen Ereignissen ?
- Wie wird die Anwesenheit von Neonazis aus Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der angeblich kurzfristig geplanten Demonstration bewertet ?

- Wie wird vom Rechtsreferat und der Stadt Fürth die Formulierung in dem Artikel "seit einiger Zeit liberalisiertes Versammlungsrecht" bei einem Vergleich des alten mit dem neuen Versammlungsrecht rechtlich bewertet ?

Wie wird eine solche Bewertung von der Bayerischen Polizei vorgenommen ?

- War das Direktorat (der Oberbürgermeister) über den Nazi-Aufmarsch am 18.02.2012 informiert ?

- Wurde vom Ordnungsamt selbstständig gehandelt ?

- Wann, auch um wieviel Uhr, von wem, mit welcher Begrünndung der kurzfristigen Anmeldung und bei welcher Dienststelle wurde der Aufzug angemeldet ?

- Wann und von wem, Dienststelle und Name, wurde der Aufzug genehmigt, also überprüft und nicht verboten, und wer war zuständig ?

- Mit wie vielen Einsätzkräften war die Polizei vor Ort ?
- Inwieweit ist die Polizei den Hinweisen auf eine Bewaffnung der Neonazis mit Metallstangen nachgegegangen ?
- Welche Konsequenzen zog die Polizei im Zusammenhang mit Straftaten durch Neonazis, insbesondere Angriffen auf JournalistInnen ?
- Wieso wurde eine spontane Versammlung von NazigegnerInnen durch anwesende Polizeikräfte verhindert ?

- Wieso wurde den NazigegnerInnen die Anmeldung einer Eilversammlung nicht genehmigt ?




Ich beantrage Akteneinsicht hinsichtlich des genannten Vorganges.




2. Anschlag auf Benario-Laden in der Nacht vom 18. auf den 19.02.2012

- Unterstützt die Stadt Fürth die Opfer rechter Gewalt, in dem Fall den Verein zur Förderung und Bildung antirassistischer und internationalistischer Jugendkultur e.V. finanziell ?

- Wie gedenkt die Stadt Fürth antifaschistische Treffpunkte vor Übergriffen der Nazis zu schützen ?

- Warum konnte in der Nacht , nachdem sich in Fürth ca. 100 Nazis treffen konnten, ein solcher Überfall der Faschisten geschehen? Wo war die Polizei? Warum wurden die Nazis von der Polizei nicht beobachtet, wohlwissend, dass in letzter Zeit permanent Anschläge durchgeführt wurden?
- Hat die Polizei Erkentnisse über die Abreise von Neonazis aus anderen Städten erst am folgenden Tag, d.h. wieviel Neonazis noch in Fürth waren ? Wenn ja welche und wie war die Gefahrenprognose für diese Nacht ?

- Inwieweit steht die massive Anwesenheit von Polizeikräften bei dem damals durch Neonazis stark frequentierten Lokal "Zur Schilderhaus" in der Ludwigsstr. (damals teils über mehrere Stunden ohne konkreten Anlass wie z.B. eine Kundgebung Objektschutz mit Streifenwagen) in einem politisch vertretbaren Verhältnis mit dem nicht vorhandenen Objektschutz gefährdeter Objekte wie antifaschistischer Läden ?

- Falls der Infoladen Benario als gefährdetes Objekt eingestuft ist, wieso wurde die Beschädigung dann erst nach rund 8 Stunden durch einen Anruf des Trägervereins bei der Polizei bekannt, obwohl sie von außen leicht zu sehen war ?




3. Verbot der BSF als neonazistische Tarnorganisation

- Wie schätzt die Stadt Fürth die Möglichkeiten für ein Verbot der BSF ein ?

Im Nürnberger Stadtrat wurde eine Erklärung verabschiedet, wonach die BIA (Bürgerinitiative Ausländerstopp) verboten werden soll. Sebastian Schmauss ist Stadtratsmitglied für die BIA, genauso wie er für die BSF („Bürgerinitiative sozials Fürth“) presserechtlich verantwortlich zeichnet.

Im Übrigen ist der rechtsextremistische Charakter der BSF offensichtlich.

- Wie beurteilt die Stadt die hohe Schnittmenge der BSF mit Mitgliedern der verbotenen Fränkische Aktionsfront ?

- Welche Erkenntnisse hat die Stadt Fürth und die Fürther Polizei über die in Fürth aktiven Neonazis, ihre Organisationen BSF, Freies Netz Süd (FNS) und AntiAntifa, sowie deren Aktionsfelder ?

- Wie bewerten Stadt und Polizei die personelle Übereinstimmung der Mitglieder dieser drei Organisationen ?



4. Bayr. Verfassungsschutzmitarbeiter

- Gibt es Mitarbeiter oder Informanten des Verfassungsschutzes, die von der Kundgebung der Neonazis am 18.02.2012 Kenntnis hatten oder haben hätten können ?

- Gibt es Mitarbeiter oder Informanten des Verfassungsschutzes, die von dem Anschlag auf den Benario-Laden in der Nacht vom 18.02.2012 auf den 19.02.2012 Kenntnis hatten oder haben hätten können?



5. Verschiebung der Wahl des Rechtsreferenten bis zu einer vollständigen Klärung der Vorgänge vom 18.02. und 19.02.2012 in Fürth

Es besteht noch überhaupt keine Klarheit für die politische Verantwortlichkeit und die Rolle des Rechtsreferates und Ordnungsamtes wegen der aufzuklärenden Vorgänge.






Wir beantragen auch eine Aussprache über die oben genannten Themen.





Mit freundlichen Grüßen,



Ulrich Schönweiß